Auch Ihr Betrieb kann finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Möglich sind Förderungen über die
Förderung von Beschäftigten
Hier können Sie in sechs verschiedenen Bereichen fündig werden: Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie beim Arbeitgeberservice Ihrer Arbeitsagentur.
Förderung der Ausbildung:
Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Förderung der Weiterbildung:
Initiative "Zukunftsstarter"
Förderung der Arbeitsaufnahme:
Eingiederungszuschuss
Förderung von Menschen mit Behinderungen:
Eingliederungszuschuss
Detailinformation zum Eingliederungszuschuss
außerdem Kosten für eine Probebeschäftigung für bis zu 3 Monate,
zudem kann ein Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung beantragt werden.
Beratung darüber bei Ihrem Arbeitgeber-Service.
Förderung der Beschätigung von geflüchteten Menschen:
Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF)
Initiative "Wege in Ausbildung für Flüchtlinge"
Förderung von Langzeitarbeitslosen:
MitArbeit = ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, das aus verschiedenen Teilen besteht.
Ein Teil davon ist das Teilhabechancengesetz, das zwei neue Fördermöglicheiten für Langzeitarbeitslose auf dem Allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt bietet.
Detailinformationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Detaillinformationen auf der Homepage der Arbeitsagentur
Die Förderung erfolgt hier über einen Lohnkostenzuschuss für zwei Zielgruppen:
- Menschen, die über 25 Jahre alt sind, für mindestens 6 Jahre in den letzten 7 Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.
- Personen, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind.
Ein anderer Teil ist die Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt:
Seit dem 1. Januar 2019 gibt es das Gesetz zur Stärkung der Chancen der Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung.
Ein wesentlicher Baustein dieses Gesetzes ist ein
Erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung